“ desKündigungsschutzgesetzes, DB 2004, 70.I. BedeutungDieschriftliche Kündigungdes Arbeitgebersgiltgemäß § 7 KSchGals von Anfang an wirksam, wenn der Arbeitnehmer nichtnachMaßgabe der §§ 4, 5, 6 KSchGrechtzeitig, also regelmäßig innerhalbvon drei Wochen nach Zugang der ...